Nahrungsergänzungsmittel in der Schweiz: Gesetze, Standards und Wissenschaft – NutriOne
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Der Schweizer Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist einer der anspruchsvollsten in Europa. Die hier geltenden Regeln unterscheiden sich teilweise von denen in der Europäischen Union, und die Verbraucher haben wenig Einblick, was diese Unterschiede konkret bedeuten.
Hier ist, was Sie vor dem Kauf wissen müssen.
Der rechtliche Rahmen in der Schweiz
In der Schweiz werden Nahrungsergänzungsmittel durch die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LMGV) und ihre Ausführungsverordnungen geregelt. Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Medikamente. Sie dürfen keine therapeutischen Behauptungen aufstellen – das heisst, sie dürfen nicht als Heilmittel, zur Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten beworben werden. Nährwert- und Funktionsbezogene Angaben sind hingegen zulässig, sofern sie wissenschaftlich validiert sind.
Die Schweiz orientiert sich weitgehend an der europäischen Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben (EG Nr. 1924/2006), mit einigen eigenen Spezifika.
Was Zertifizierungen tatsächlich garantieren
Wenn ein Hersteller eine GMP-, HACCP- oder ISO 22000-Zertifizierung vorweist, bedeutet dies, dass seine Herstellungsprozesse von einer unabhängigen Stelle auditiert wurden.
GMP (Good Manufacturing Practices) garantiert, dass das Produkt unter kontrollierten Bedingungen hergestellt wird, mit rückverfolgbaren Rohstoffen, kalibrierten Geräten und dokumentierten Qualitätskontrollverfahren.
HACCP ist eine Risikoanalyse-Methode, die auf kritische Punkte im Herstellungsprozess angewendet wird – mikrobiologische Kontamination, Kreuzkontamination, Nichtkonformität der Dosierungen. Sie ist in der europäischen Lebensmittelindustrie vorgeschrieben.
ISO 22000 ist ein internationaler Standard für das Management der Lebensmittelsicherheit. Er integriert die HACCP-Prinzipien in ein umfassendes Managementsystem.
Diese Zertifizierungen garantieren nicht die Wirksamkeit eines Produkts. Sie garantieren, dass das, was auf dem Etikett steht, dem Inhalt der Packung entspricht und dass das Produkt unter sicheren Bedingungen hergestellt wurde.
Was die Wissenschaft erlaubt – und was nicht
Einige Wirkstoffe weisen ein hohes Mass an wissenschaftlicher Evidenz für spezifische, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) validierte Behauptungen auf. Andere sind Gegenstand vielversprechender, aber noch nicht schlüssiger Studien.
Beispiele für EFSA-validierte Behauptungen, die in der Schweiz anwendbar sind:
— Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
— Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion und einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
— Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
— DHA trägt zur Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei.
Diese Behauptungen sind keine kommerziellen Versprechen. Es sind präzise Formulierungen, die nach Bewertung der verfügbaren Evidenz für definierte Dosierungen validiert wurden.
Fragen, die Sie vor dem Kauf stellen sollten
Drei einfache Fragen helfen, die Sorgfalt eines Herstellers zu beurteilen:
— Sind die Dosierungen jedes Wirkstoffs angegeben, mit einem Verweis auf die empfohlenen Tagesdosen?
— Verfügt die Produktionsstätte über eine überprüfbare Zertifizierung (GMP, HACCP, ISO)?
— Sind die Inhaltsstoffe rückverfolgbar – kann man ihre geografische Herkunft erfahren?
Wenn die Antwort auf eine dieser drei Fragen negativ oder ausweichend ist, ist das ein Signal.
Der NutriOne-Ansatz
Die NutriOne-Formeln werden in einer GMP-, HACCP- und ISO 22000-zertifizierten Anlage hergestellt, mit Inhaltsstoffen aus der Europäischen Union. Jeder Wirkstoff wird entsprechend seiner Relevanz für die gewählten Ziele ausgewählt und in Anlehnung an klinische Standards dosiert.
In Genf entwickelt, von einem Team, das bei der Erstellung der Formeln mit einem Arzt und einer Naturheilpraktikerin zusammengearbeitet hat.
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Verfasst vom NutriOne-Team